Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

N.T.T. Nikoloska Teile Transporte Express & Logistik
Geschäftsführer: Zoran Nikoloska
Stand: Juli 2004
Gerichtsstand: Wuppertal

I. Allgemeine Regelungen

Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma N.T.T. Nikoloska und ihren Vertragspartnern hinsichtlich der Geschäftszweige Spedition/Logistik und Lagerdienstleistungen.

Die hier niedergelegten Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde durch die Firma N.T.T. Nikoloska ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos erbringen.

II. Spedition, Transporte und Logistik

Es gelten die ADSp in ihrer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Soweit die ADSp für logistische Zusatzleistungen nicht gelten, wird die jeweils gültige Fassung der Logistik-AGB einbezogen. Die nachfolgenden Regelungen haben Vorrang vor den ADSp.

01 Be- und Entladung, Verladung, Beförderung

Abweichend von § 412 HGB hat der Vertragspartner die Be- und Entladung der Güter durchzuführen und sie betriebs- und beförderungssicher zu verladen sowie die Güter ausreichend zu bewachen.

Vor dem Transport sind die Verkehrssicherheit und die Vollständigkeit der Ausrüstung des Fahrzeugs durch den Frachtführer zu überprüfen. Die vorgeschriebenen Ausrüstungen sind bis zum Beförderungsende mitzuführen.

Die im Transportauftrag vorgegebenen Be- und Entladetermine sind rechtsverbindlich. Bei zu frühem Eintreffen oder bei Ankunft außerhalb der Arbeitszeit des Empfängers darf nur entladen werden, wenn sich der Empfänger dazu bereit erklärt.

02 Lade- oder Standzeitüberschreitungen

Werden aufgrund von Verschulden des Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen vereinbarte Lade- oder Standzeiten überschritten, so verwirkt der Vertragspartner eine Vertragsstrafe.

Vertragsstrafe: 250,00 € pro Tag der Lade- oder Standzeitüberschreitung. Das Verschulden von Nachunternehmern und deren Erfüllungsgehilfen hat sich der Vertragspartner wie eigenes Verschulden zurechnen zu lassen.

03 Rückgabepflicht Originallieferscheine

Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass Lieferscheine und -papiere wieder im Original bei der Firma N.T.T. Nikoloska abgeliefert werden.

Vertragsstrafe: 250,00 € pro Auftrag, bei dem Lieferscheine und -papiere nicht spätestens drei Wochen nach Abschluss des Auftrages im Original abgeliefert werden.

04 Rückgabepflicht durch N.T.T. Nikoloska

Sofern die Firma N.T.T. Nikoloska selbst Auftragsnehmerin ist, werden Lieferscheine und -papiere im Original unverzüglich, spätestens aber drei Wochen nach Abschluss des Transportauftrages an den Auftraggeber abgeliefert.

05 Vorrang von Individualvereinbarungen

Zwischen den Vertragsparteien getroffene individuelle Abmachungen wie z. B. zu Terminaufträgen und Fixgeschäften haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Abmachungen werden im Transportauftrag zum Beispiel mit dem Zusatz „fix“ kenntlich gemacht.

06 Kündigung durch Absender

Im Fall der Kündigung eines von uns erteilten Auftrags vor der Ladung des Gutes besteht abweichend von § 415 Abs. 2 HGB lediglich ein Anspruch in Höhe von 5 % der vereinbarten Fracht. Der Vertragspartner kann nachweisen, dass ihm höhere Aufwendungen entstanden sind.

07 Haftungshöchstbetrag, Versicherung

Die Regelung des § 431 HGB und der ADSp wird dahingehend modifiziert, dass der Vertragspartner bei nationalen Transporten bis zu einer Höhe von 40 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht der Sendung haftet.

Bei internationalen Transporten gelten die Regelungen der CMR.

Der Vertragspartner versichert spätestens bei Auftragsannahme einen ausreichenden Versicherungsschutz mit einer Mindestdeckungssumme von 150.000,00 € pro Schadenfall vorzuhalten. Eine gültige Versicherungsbestätigung nach § 7a GüKG ist im Fahrzeug mitzuführen.

08 Bereitstellung bemannter Lkw, Subunternehmer

09 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Vertragspartner stellt sicher, dass sein Unternehmen, die eingesetzten Fahrzeuge und das Fahrpersonal sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere sind Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

10 Kundenschutz

Der Vertragspartner ist gegenüber N.T.T. Nikoloska zum Kundenschutz verpflichtet. Von unseren Kunden, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden, dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Transport- oder Speditionsaufträge übernommen oder weitergegeben werden.

Der Kundenschutz gilt für innerdeutsche Transporte in den PLZ-Gebieten 0, 1, 3, 4, 6, 7, 8, 9 sowie zwischen den Ländern D, A, CH, LI, F, B, L, NL, PL, CZ, HU und E.

Der Kundenschutz erlischt 12 Monate nach Vertragsbeendigung.

Vertragsstrafe: 2.500,00 € pro Verletzungsfall. Unberührt bleibt das Recht, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

11 Bezahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Mit dem Frachtpreis sind alle Kosten des Transportes abgegolten, insbesondere Be- und Entladen, Befestigung, Überprüfung, Palettenhandling und Standzeiten von jeweils 4 Stunden bei Be- oder Entladung sowie 8 Stunden bei Verzollung.

Standgeld wird nur anerkannt, wenn die Wartezeiten uns bekannt gegeben, durch den Absender oder Empfänger auf den Lieferscheinen quittiert und mit einem geeigneten Nachweis aus dem Kontrollgerät belegt wurden.

Die Bezahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang der Rechnung, sofern die quittierten Ablieferscheine, Frachtbriefe und Lademitteltauschnachweise vorliegen.

Die Frachtforderung darf ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an Dritte abgetreten werden.

12 Lademittel

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Euro-Flachpaletten und Euro-Gitterboxen an der Be- und Entladestelle gemäß den Bestimmungen des „Kölner Palettentauschs“ zu tauschen.

Falls Lademittel zurückgeführt werden müssen, hat dies binnen 14 Tagen nach Erhalt zu erfolgen. Bei Nichttausch erfolgt die Berechnung zu marktüblichen Preisen zuzüglich Wiederbeschaffungs- und Verwaltungskosten.

13 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für alle Leistungen und Streitigkeiten werden als Gerichtsstand und Erfüllungsort Wuppertal vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.

III. Lagerdienstleistungen

Vertragsdurchführung auf Basis der ADSp

Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die ADSp in ihrer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Fassung. Soweit die ADSp für logistische Zusatzleistungen nicht gelten, wird die jeweils gültige Fassung der Logistik-AGB einbezogen.

Die Bestimmungen zu Gerichtsstand und anwendbarem Recht gelten auch für Verträge im Bereich Lagerdienstleistungen.

Kundenschutz gilt als fest vereinbart. Bei jedem Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 15.000,00 € fällig.

Wichtiger Hinweis: Es werden keine Wartezeiten vergütet, die nicht vorher vereinbart worden sind. Alle vereinbarten Preise sind ALL-IN-PREISE.

Firmendaten

N.T.T. Nikoloska Teile Transporte Express & Logistik
Geschäftsführer: Zoran Nikoloska
Höhe 29, 42329 Wuppertal
Telefon: 0202 / 51987288 · 0172 / 7983105
E-Mail: info@expresslogistik-ntt.de